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Neue Gesetze: Reisen und Tollwutimpfung

Neue Gesetze: Reisen und Tollwutimpfung
Was ändert sich 2015 für Haustiere und ihre Halter?    

Im Jahr 2015 wird es 2 wichtige Neuregelungen geben, die jeder Haustierhalter kennen sollte:


Neuer EU-Heimtierausweis

Halter, die von nun an mit ihrem Tier verreisen wollen und bei ihrem Tierarzt ein Ausweisdokument beantragen, erhalten den neuen EU-Heimtierausweis. Dieser unterscheidet sich optisch nicht von seinem Vorgänger, jedoch müssen inhaltlich einige Angaben zusätzlich gemacht werden:

* Die personenbezogenen Daten des Tierhalters müssen mit Unterschrift bestätigt werden.


 * Die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes müssen erfasst und von diesem unterschrieben sein.

 * Besonderes Augenmerk wird auf die Identität des Tieres gelegt: sowohl die Seite mit dem Chip-Nummer-Aufkleber, als auch die Seite, die Aufkleber zu der verabreichten Tollwutimpfung enthält, werden mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt.

 * Der ausstellende Tierarzt muß außerdem die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer, falls vorhanden die Tätowierung und die Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren.

Die Regelungen gelten seit dem 29. Dezember 2014.
Alle Ausweise, die vor diesem Datum ausgestellt worden sind, behalten bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit.


Tollwutimpfung

Am 31. Dezember 2014 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die es auch Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen.
Da eine Impfung gegen Tollwut ist erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und der Impfschutz erst 21 Tage nach der Impfung wirksam wird, können Welpen somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.
TASSO sagt dazu:

...Dies soll auch illegalen Welpenhändlern erschweren, Jungtiere einzuführen. Denn meistens geben diese vor, Privatpersonen zu sein, um die notwendigen Formalien wie beispielsweise die Tollwutimpfung zu umgehen. Illegal eingeführte Hunde sind fast immer jünger als 15 Wochen. Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt und sind oft erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist. Allerdings brauchen Welpen wie auch Kinder genügend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um entscheidende und lebenswichtige Erfahrungen zu machen und von ihr zu lernen. Wer ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel kauft, riskiert es, ein verhaltensgestörtes und krankes Tier bei sich aufzunehmen. Diese Tiere landen später oft im Tierheim und haben kaum Chancen, wieder ein liebevolles Zuhause zu finden....

Weiterführende Informationen zu den Neuregelungenfinden Sie
>HiER  

 

 

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